Geheimhaltungsvereinbarung für die alphacam Teilefabrik und 3D Scan-Fabrik
zwischen
dem jeweils angemeldeten registrierten Benutzer
im folgenden Kunde genannt und
alphacam Fertigungssoftware GmbH
Wiesenstraße 33
73614 Schorndorf
Präambel :
Der in dieser Vereinbarung erfasste Austausch von Informationen betrifft die
Bauteileerstellung auf FDM oder Dimension Anlagen sowie 3D Scan-Dienstleistungen
auf CGI Anlagen. Der Austausch der Informationen ist in der Regel die einseitige
Stellung von Daten durch den Kunden an alphacam. Diese
Geheimhaltungsvereinbarung soll aber firmeneigene und vertrauliche Informationen
auf technischem und kommerziellem Gebiet sowohl auf Seiten des Kunden als auch
auf Seiten von alphacam schützen.
- Vertrauliche Informationen sind nach dem dieser
Geheimhaltungsvereinbarung unterliegenden Grundgeschäft überlassene Daten,
welche als vertraulich gekennzeichnet sind. Diese Daten sind in der Regel
elektronisch in Form von computererstellten Modellen im jeweiligen native
Format oder aufbereitet im STL Format verfügbar oder in Form von Mustern
Modellen und Bauteilen.Vertraulich sind bei entsprechender Kennzeichnung
auch anhängende allgemeine Informationen wie zum Beispiel die Verwendung
oder der Einsatzzweck des Bauteils.
- alphacam verpflichtet sich vertraulich gekennzeichnete Informationen
streng vertraulich zu behandeln und nur zum Zwecke der Bauteilerstellung
bzw. zum Scannen von Bauteilen zu nutzen. Des Weiteren verpflichtet sich
alphacam, solche Informationen nicht an Dritte weiterzugeben oder in
sonstiger Weise Dritten zugänglich zu machen. Dritte in diesem Sinn sind
nicht die in den Fertigungsverbund der Teilefabrik eingebundenen
Dienstleister. Die Weitergabe von vertraulichen Informationen entsprechend
dieser Vereinbarung an diese ausgewählten Dienstleister wird hiermit
ausdrücklich erlaubt. Die Dienstleister sind gleichlautend dieser
Vereinbarung zur Geheimhaltung verpflichtet. alphacam wendet bei der
Geheimhaltung die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes an, mindestens
jedoch die gleiche Sorgfalt die alphacam bei der Behandlung eigener
vertraulicher Informationen zugrunde legt.
- Die Geheimhaltungsfrist und die Tragung von Rechtsfolgen bei Verletzung
der Geheimhaltungspflicht enden, soweit nichts anderes vereinbart ist nach
12 Monaten. Die Geheimhaltungspflicht erstreckt sich nicht auf von alphacam
entwickelte Verfahren oder Erkenntnisse zur Optimierung von Bauzeiten oder
Bauqualitäten, die losgelöst von den vertraulich gekennzeichneten
Datensätzen oder Informationen auf einen anderen Anwendungsfall übertragen
werden können.
Die Geheimhaltungspflicht entfällt wenn die als vertraulich gekennzeichneten
Informationen
- vor Überlassung und Mitteilung alphacam rechtmäßig zugänglich waren.
- vor Überlassung und Mitteilung allgemein zugänglich waren.
- von einem Dritten offenbart oder zugänglich gemacht wurden.
- Für den Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung gegen diese Vereinbarung
wird Ersatz für den Schaden geleistet den alphacam/der Kunde nach den zum
Überlassungszeitpunkt bekannten Umständen und nach Art und Inhalt der
Informationen vernünftigerweise vorhersehen konnte. Ein Schadenersatz wird
nach dem Verhältnis von Vergütung ( für die erbrachte Dienstleistung der
Teilefabrik bzw. 3D Scan-Fabrik ) und nachgewiesener Schadenshöhe begrenzt;
maximal auf einmalig gesamthaft 100.000,-- E. Den Nachweis einer Verletzung
der Geheimhaltungspflicht erbringt derjenige welcher eine Verletzung
derselben vorbringt. Der Nachweis der Verletzung der Geheimhaltungspflicht
allein begründet keine Schadensersatzpflicht. Den Nachweis eines aus der
Verletzung der Geheimhaltungspflicht folgenden Schadens erbringt ebenfalls
derjenige, welcher den Schaden vorbringt.
- Für alle Belange der Geheimhaltung vereinbaren die Parteien die
Schriftform. Etwaige Nebenabreden, Erweiterungen oder Ergänzungen aber auch
Streichungen sind demnach schriftlich niederzulegen.
- Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden,
so berührt dies die Wirksamkeit der Vereinbarung im Übrigen nicht. Der Kunde
/ alphacam sind verpflichtet die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame
zu ersetzen, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Regelung entspricht.
Entsprechendes gilt im Falle einer Lücke.
- Bei allen sich aus dieser Vereinbarung ergebenden Streitigkeiten ist,
wenn der Kunde Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts
oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen ist, die Klage bei dem
Gericht zu erheben, das für den Hauptsitz von alphacam zuständig ist.
- Nach dieser Geheimhaltungserklärung verpflichtet sich alphacam gegenüber
all jenen Kunden, welche über die Plattform alphacam Teilefabrik und 3D
Scan-Fabrik verbindliche Aufträge abgeben.
- Hinweis : Soweit Sie für Ihre Unterlagen ein förmlich gezeichnetes
Dokument wünschen, können Sie
hier das entsprechend zur Abzeichnung vorbereitete Paralleldokument
herunterladen, ausfüllen, unterzeichen und uns zur Gegenzeichnung zusenden.
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