alphacam Teilefabrik

.. in der Fertigung immer einen Schritt voraus ...

Geheimhaltungsvereinbarung für die alphacam Teilefabrik und 3D Scan-Fabrik

zwischen

dem jeweils angemeldeten registrierten Benutzer

im folgenden Kunde genannt und

alphacam Fertigungssoftware GmbH
Wiesenstraße 33
73614 Schorndorf


Präambel :
Der in dieser Vereinbarung erfasste Austausch von Informationen betrifft die Bauteileerstellung auf FDM oder Dimension Anlagen sowie 3D Scan-Dienstleistungen auf CGI Anlagen. Der Austausch der Informationen ist in der Regel die einseitige Stellung von Daten durch den Kunden an alphacam. Diese Geheimhaltungsvereinbarung soll aber firmeneigene und vertrauliche Informationen auf technischem und kommerziellem Gebiet sowohl auf Seiten des Kunden als auch auf Seiten von alphacam schützen.

  1. Vertrauliche Informationen sind nach dem dieser Geheimhaltungsvereinbarung unterliegenden Grundgeschäft überlassene Daten, welche als vertraulich gekennzeichnet sind. Diese Daten sind in der Regel elektronisch in Form von computererstellten Modellen im jeweiligen native Format oder aufbereitet im STL Format verfügbar oder in Form von Mustern Modellen und Bauteilen.Vertraulich sind bei entsprechender Kennzeichnung auch anhängende allgemeine Informationen wie zum Beispiel die Verwendung oder der Einsatzzweck des Bauteils.
  2. alphacam verpflichtet sich vertraulich gekennzeichnete Informationen streng vertraulich zu behandeln und nur zum Zwecke der Bauteilerstellung bzw. zum Scannen von Bauteilen zu nutzen. Des Weiteren verpflichtet sich alphacam, solche Informationen nicht an Dritte weiterzugeben oder in sonstiger Weise Dritten zugänglich zu machen. Dritte in diesem Sinn sind nicht die in den Fertigungsverbund der Teilefabrik eingebundenen Dienstleister. Die Weitergabe von vertraulichen Informationen entsprechend dieser Vereinbarung an diese ausgewählten Dienstleister wird hiermit ausdrücklich erlaubt. Die Dienstleister sind gleichlautend dieser Vereinbarung zur Geheimhaltung verpflichtet. alphacam wendet bei der Geheimhaltung die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes an, mindestens jedoch die gleiche Sorgfalt die alphacam bei der Behandlung eigener vertraulicher Informationen zugrunde legt.
  3. Die Geheimhaltungsfrist und die Tragung von Rechtsfolgen bei Verletzung der Geheimhaltungspflicht enden, soweit nichts anderes vereinbart ist nach 12 Monaten. Die Geheimhaltungspflicht erstreckt sich nicht auf von alphacam entwickelte Verfahren oder Erkenntnisse zur Optimierung von Bauzeiten oder Bauqualitäten, die losgelöst von den vertraulich gekennzeichneten Datensätzen oder Informationen auf einen anderen Anwendungsfall übertragen werden können.
    Die Geheimhaltungspflicht entfällt wenn die als vertraulich gekennzeichneten Informationen
    - vor Überlassung und Mitteilung alphacam rechtmäßig zugänglich waren.
    - vor Überlassung und Mitteilung allgemein zugänglich waren.
    - von einem Dritten offenbart oder zugänglich gemacht wurden.
  4. Für den Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung gegen diese Vereinbarung wird Ersatz für den Schaden geleistet den alphacam/der Kunde nach den zum Überlassungszeitpunkt bekannten Umständen und nach Art und Inhalt der Informationen vernünftigerweise vorhersehen konnte. Ein Schadenersatz wird nach dem Verhältnis von Vergütung ( für die erbrachte Dienstleistung der Teilefabrik bzw. 3D Scan-Fabrik ) und nachgewiesener Schadenshöhe begrenzt; maximal auf einmalig gesamthaft 100.000,-- E. Den Nachweis einer Verletzung der Geheimhaltungspflicht erbringt derjenige welcher eine Verletzung derselben vorbringt. Der Nachweis der Verletzung der Geheimhaltungspflicht allein begründet keine Schadensersatzpflicht. Den Nachweis eines aus der Verletzung der Geheimhaltungspflicht folgenden Schadens erbringt ebenfalls derjenige, welcher den Schaden vorbringt.
  5. Für alle Belange der Geheimhaltung vereinbaren die Parteien die Schriftform. Etwaige Nebenabreden, Erweiterungen oder Ergänzungen aber auch Streichungen sind demnach schriftlich niederzulegen.
  6. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der Vereinbarung im Übrigen nicht. Der Kunde / alphacam sind verpflichtet die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Regelung entspricht. Entsprechendes gilt im Falle einer Lücke.
  7. Bei allen sich aus dieser Vereinbarung ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Kunde Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen ist, die Klage bei dem Gericht zu erheben, das für den Hauptsitz von alphacam zuständig ist.
  8. Nach dieser Geheimhaltungserklärung verpflichtet sich alphacam gegenüber all jenen Kunden, welche über die Plattform alphacam Teilefabrik und 3D Scan-Fabrik verbindliche Aufträge abgeben.
  9. Hinweis : Soweit Sie für Ihre Unterlagen ein förmlich gezeichnetes Dokument wünschen, können Sie hier das entsprechend zur Abzeichnung vorbereitete Paralleldokument herunterladen, ausfüllen, unterzeichen und uns zur Gegenzeichnung zusenden.

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