Lieferbedingungen
1. Grundlagen
Sämtliche Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf Basis des
Bürgerlichen Gesetzbuches unter Einbezug der nachstehend formulierten Änderungen
und Ergänzungen. Im Zuge des Bestellvorganges werden Sie gebeten, der hier
formulierten rechtlichen Unterlegung eines jeweiligen Beschaffungsgeschäftes
zuzustimmen. Diese Zustimmung gilt nach den Gegebenheiten des elektronischen
Geschäftsverkehrs als Zustimmung in dem Sinne, als daß alle Punkte einzeln
besprochen und als gültig vereinbart sind. Ohne diese Zustimmung ist keine
elektronische Bestellung bei Teilefabrik.de und 3D Scan-Fabrik ( nachstehend
Plattform genannt ) möglich. Diese Plattformen sind ausschließlich
Geschäftskunden vorbehalten ( keine Privatpersonen ).
2. Angebot/Vertragsgegenstand/Vertragsabschluss
Für den Fall von Schreib-, Druck- und Rechenfehlern auf der Webseite ist
alphacam zum Rücktritt berechtigt. alphacam behält sich vor, den
Vertragsabschluss von einer Vorauszahlung, Anzahlung oder Sicherheitsleistung
abhängig zu machen. Die Auftragsabwicklung erfolgt mit Hilfe von automatisierten
Datenverarbeitungsanlagen. Durch Anklicken des für die Beauftragung vorgesehenen
Schalters geben Sie eine verbindliche Bestellung zur zuvor angefragten und
daraufhin in der Plattform angebotenen Leistung ab. Der vergebene Auftrag ist
daraufhin in der Plattform in Ihrem Konto als beauftragt ersichtlich. Der
Kaufvertrag kommt mit der Vornahme der elektronischen Bestellung auf Grundlage
dieser Bedingungen zustande.
3. Informationspflichten des Kunden
3.1 Der Käufer ist bei der Registrierung verpflichtet, wahrheitsgemäße
Angaben zu machen. Sofern sich Daten des Käufers ändern, insbesondere Name,
Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Bankverbindung, ist der Käufer
verpflichtet, alphacam diese Änderung unverzüglich mitzuteilen.
3.2 Unterlässt der Käufer diese Information oder gibt von vornherein falsche
Daten an, insbesondere zu den Firmengrunddaten ( UstID etc ) so kann alphacam
vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt wird schriftlich erklärt. Die
Schriftform ist auch durch Absenden einer E-Mail gewahrt.
4. Preisstellung
4.1 Die in der Plattform dargestellten Preise verstehen sich ausschließlich.
Mehrwertsteuer, Fracht, Verpackung und Versicherung. Die Transportversicherung
beträgt 0,35% vom Auftragswert.
4.2 Zahlungsziel ist 14 Tage nach Rechnungsdatum mit 2% Skonto oder innerhalb 30
Tagen netto ohne Abzug. Die Rechnungsstellung erfolgt bei Stammkunden in der
Regel nach Lieferung.
5. Liefer-/Leistungstermine und Fristen
5.1 Bestellungen werden zu den im Angebot geführten Lieferzeiten erledigt.
Die Lieferzeit beginnt nach Eingang der Ausgangsdaten, Ausgangsteile. Ist die
Nichteinhaltung einer Frist auf Gründe zurückzuführen, die alphacam nicht zu
vertreten hat ( z.B. Probleme bei der Datenübertragung ), verlängert sich die
Frist entsprechend. Die Lieferzeit gilt mit der Übergabe der Bauteile an den
Frachtführer bzw. mit dem elektronischen Versand von Daten an den vorgegebenen
Empfänger als eingehalten. Eine Verzugsentschädigung des Kunden wegen
verspäteter Lieferung oder Leistung beschränkt sich für die Zeit des Verzuges je
vollendete Woche auf 0,5%, max. jedoch auf 5% des betreffenden Rechnungswertes.
5.2 Sofern auf Wunsch des Kunden ein Lieferauftrag von alphacam storniert wird,
kann alphacam ohne weiteren Nachweis 15% des Rechnungswertes für das betreffende
Produkt als Entschädigung vom Kunden verlangen. Sobald der Auftragsstatus „Teile
in Produktion“ dokumentiert ist, ist ein Rücktritt ausgeschlossen.
5.3 Liefer- und Leistungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt oder anderer von
alphacam unvorhersehbarer, unverschuldeter Umstände, z.B. Streik, Aussperrung,
auch wenn sie bei Lieferanten von alphacam oder deren Unterlieferanten
auftreten, berechtigen alphacam die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der
Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben.
6. Gefahrübergang
Die Gefahr geht in jedem Fall auf den Kunden über, sobald die Leistung an den
Spediteur, Frachtführer oder an die sonst den Transport ausführende Person
übergeben worden ist oder zwecks Versendung unser Haus verlassen hat. Holt der
Kunde die Ware in den Räumlichkeiten von alphacam ab, geht die Gefahr des
zufälligen Unterganges oder der zufälligen Beschädigung mit der Übergabe der
Ware auf den Kunden über. Gibt der Kunde einen späteren Versandzeitpunkt vor,
geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über.
7. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Teile bleiben bis zur vollständigen Zahlung Eigentum von alphacam.
8. Mangel / Gewährleistung
8.1 Als Gewährleistungszeitraum sind 12 Monate ab Lieferungsdatum vereinbart.
8.2 alphacam gewährleistet das bestellte Teile auf Basis der dafür als Grundlage
überlassenen Daten ( oder Unterlagen ) auf den von uns dafür vorgesehenen
Anlagen erstellt werden und dabei für den korrekten fertigungstechnischen Umgang
mit den zum Teilebau überlassenen Daten Sorge getragen wird.. Bei der
Beauftragung zur Fertigung von Teilen trägt der Kunde die konstruktive
Verantwortung für die bauliche Auslegung der Teile und zwar unter
Berücksichtigung der spezifischen Grundlagen des Fertigungsverfahrens mit der
FDM Technologie. Dies gilt insbesondere für Teile, die für den Verbau in
Maschinen, Anlagen, Vorrichtungen etc vorgesehen sind und dort alphacam
unbekannten Nutzungsanforderungen unterliegen. Anforderungen an eine Nutzung der
Bauteile in eigenen Anlagen oder in Anlagen Dritter werden nicht vereinbart, und
sind damit von einer denkbaren Mangeldiskussion ausgeschlossen. Für die gedachte
Eignung oder Verwendung des erstellten Bauteiles übernehmen wir keine
Gewährleistung. Als mangelhaft gelten ggf. u.a. maßliche Abweichungen zwischen
Soll und Ist Beschaffenheit der Teile im Auslieferungszustand unter
Berücksichtigung der fertigungsbedingten bekannten Toleranzen. Maßabweichungen
bedingt durch den geometrischen Aufbau des Bauteils oder bedingt durch
physikalisch/chemische Bedingungen des verbauten Materiales sind nicht von der
Gewährleistung erfasst. Dazu gehören insbesondere Veränderungen die im Nachgang
durch äußere Einflusse
( Hitze, Feuchtigkeit, Strahlung etc. ) eintreten, es sei denn die Eintragung
ist eindeutig einem unsachgemäßen fertigungstechnischen Umgang zuzuweisen.
Informationen zu den physikalischen und chemischen Eigenschaften der
Baumaterialien dienen dem Kunden lediglich zur eigenen Beurteilung und
Abschätzung von Risiken, begründen aber keine Verantwortlichkeit für alphacam.
8.3 Bei kundeneigener Nach- und Weiterverarbeitung und oder dem Verbau der
Liefersache erlischt die Gewährleistung außer es kann nachgewiesen werden das
ein Mangel nicht durch die Vornahme eigener Maßnahmen entstanden sein kann. Von
der Gewährleistung ausgeschlossen ist die unsachgemäße Verwendung des Teiles.
8.4 Der Käufer beschränkt sich hinsichtlich seiner gesetzlichen Wahlrechte
darauf, entweder den Schadenersatz in Anspruch zu nehmen, oder zu wandeln oder
zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten.
8.5 Zur Feststellung auf einen Mangel ist die Benennung eines solchen nicht
ausreichend. Der Käufer weist den Mangel nach, insbesondere, dass alphacam
diesen zu vertreten hat.
8.6 Der Käufer gewährt mindestens drei Nachbesserungsversuche mit Fristsetzung
bevor die gesetzlichen Wahlrechte bei Nichterfüllung vom Kunden gezogen werden.
Der Käufer stellt für den Fall einer Nachbesserung die zugrundeliegenden Daten (
oder Unterlagen ) neu, soweit diese alphacam nicht mehr vorliegen. alphacam wird
durch die Annahme einer Beauftragung nicht zur Vorhaltung und Speicherung von
Unterlagen und Daten verpflichtet.
9. Schadensersatzansprüche/Haftung
9.1
alphacam haftet für das Fehlen beschriebener Beschaffenheiten und Leistungen, im
Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Haftung für leichte Fahrlässigkeit
gilt als ausgeschlossen, es sei denn es werden vertragswesentliche Pflichten
verletzt. Unmittelbare Sachschäden sind der Höhe nach auf die jeweilige
Versicherungsleistung unserer Betriebshaftpflichtversicherung beschränkt. Die
Maximalsumme ist 1 Million EURO je Schadensfall. Für alle anderen denkbaren
Haftungsfälle ( insbesondere Sachmängelhaftung ) , wird die Haftung auf
gesamthaft maximal 100% des Auftragswertes beschränkt. Von dieser Beschränkung
sind auch Vermögens und Folgeschäden erfasst. Für die Verletzung kaufmännischer
Sorgfaltspflichten und/oder vertraglicher Nebenpflichten beschränkt sich die
Haftung ebenfalls auf gesamthaft maximal 100% des Vertragswertes.
10. Abtretbarkeit von Ansprüchen
10.1 Der Kunde ist berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.
10.2 alphacam kann beauftragte Teile und Leistungen an Dritte vergeben.
11. Datenschutz
11.1 Der Kunde ermächtigt alphacam und ist damit einverstanden, die im
Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten über den Kunden im
Sinne der Datenschutzgesetze zu verarbeiten, zu speichern und auszuwerten.
11.2 alphacam speichert und verwendet die persönlichen Daten des Kunden zur
Abwicklung der Aufträge und evtl. Reklamationen. Ferner ist alphacam berechtigt,
die E-Mail-Adresse des Kunden für Informations-Schreiben zu den Aufträgen und
für E-Mail-Werbung zu nutzen.
11.3 alphacam gibt keine personenbezogenen Kundendaten an Dritte weiter.
Ausgenommen hiervon sind Dienstleistungspartner, die zur Bestellabwicklung die
Übermittlung von Daten erfordern. In diesen Fällen beschränkt sich der Umfang
der übermittelten Daten jedoch auf das erforderliche Minimum.
11.4 Der Kunde hat ein Recht auf Auskunft sowie ein Recht auf Berichtigung,
Sperrung und Löschung seiner gespeicherten Daten. Von der Löschung oder
Kündigung ausgenommen sind Daten für Abrechnungs- und buchhalterische Zwecke.
12. Ausfuhrbestimmungen
Der Kunde wird für den Fall des (Re-)Exports der von alphacam gelieferten
Produkte die entsprechenden deutschen und US-amerikanischen Bestimmungen
beachten und seine Kunden darauf hinweisen, dass im Falle des (Re-)Exports
deutsche und US-amerikanische Ausfuhr- bzw. Einfuhrbestimmungen gelten. Verstößt
der Kunde gegen irgendeine Ausfuhrkontrollbestimmung, haftet er gegenüber
alphacam unbeschränkt.
13. Sonstiges
13.1 Gegen Ansprüche von alphacam kann der Kunde nur dann aufrechnen oder ein
Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn die Gegenforderung des Kunden
unbestritten oder rechtskräftig ist.
14. Erfüllungsort/Gerichtsstand, Rechtsordnung
14.1 Erfüllungsort für Lieferungen und Leistungen ist Schorndorf.
14.2 Gerichtsstand für alle vertraglichen und mit dem abgeschlossenen Vertrag
unmittelbar oder mittelbar in Zusammenhang stehenden Ansprüche ist Stuttgart.
14.3 Auf den Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik
Deutschland Anwendung unter Ausschluss der Geltung des UN-Kaufrechts.
15. Salvatorische Klausel
Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so
wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. In einem
solchen Fall ist die unwirksame oder nichtige Bestimmung vielmehr so auszulegen,
umzudeuten oder zu ersetzen, dass der mit ihr verfolgte wirtschaftliche Zweck,
soweit gesetzlich zulässig, erreicht wird.