Geheimhaltungsvereinbarung für die alphacam TEILEFABRIK

 

zwischen

Kunde
Straße
PLZ Ort
- im folgenden Kunde genannt -

und

alphacam GmbH
Erlenwiesen 16
73614 Schorndorf
 

Der in dieser Vereinbarung erfasste Austausch von Informationen betrifft Daten des Kunden, welche bei alphacam in additiven Verfahren zur Herstellung von Bauteilen verwendet werden. Der Austausch der Informationen ist in der Regel die einseitige Stellung von Daten durch den Kunden an alphacam. Diese Geheimhaltungsvereinbarung soll firmeneigene und vertrauliche Informationen auf technischem und kommerziellem Gebiet sowohl auf Seiten des Kunden aber auch auf Seiten von alphacam schützen.

     

  1. Vertrauliche Informationen sind nach dieser Geheimhaltungsvereinbarung überlassene Daten, welche als vertraulich gekennzeichnet sind. Diese Daten sind in der Regel elektronisch in Form von computererstellten Modellen im jeweiligen nativen Format, oder aufbereitet im STL-Format oder in Form von Mustern, Modellen und Bauteilen verfügbar. Vertraulich sind bei entsprechender Kennzeichnung auch anhängende allgemeine Informationen, wie zum Beispiel die Verwendung oder der Einsatzzweck des Bauteils.

  2.  

  3. alphacam verpflichtet sich, vertraulich gekennzeichnete Informationen streng vertraulich zu behandeln und nur zum Zwecke der Bauteilerstellung bzw. zum Scannen von Bauteilen im Rahmen des vom Kunden erteilten Auftrags zu nutzen. Des Weiteren verpflichtet sich alphacam, solche Informationen nicht an Dritte weiterzugeben oder in sonstiger Weise Dritten zugänglich zu machen.
    Dritte in diesem Sinn sind nicht die in den Fertigungsverbund der Teilefabrik eingebundenen Dienstleister. Die Weitergabe von vertraulichen Informationen entsprechend dieser Vereinbarung an diese ausgewählten Dienstleister wird hiermit ausdrücklich erlaubt. Die Dienstleister sind gleichlautend dieser Vereinbarung zur Geheimhaltung verpflichtet.
    alphacam wendet bei der Geheimhaltung die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes an, mindestens jedoch die gleiche Sorgfalt, die alphacam bei der Behandlung eigener vertraulicher Informationen zugrunde legt.

  4.  

  5. Die Geheimhaltungsfrist und die Tragung von Rechtsfolgen bei Verletzung der Geheimhaltungspflicht enden, soweit nichts anderes vereinbart ist, nach 12 Monaten. Die Geheimhaltungspflicht erstreckt sich nicht auf von alphacam entwickelte Verfahren oder Erkenntnisse zur Optimierung von Bauzeiten oder Bauqualitäten, die losgelöst von den vertraulich gekennzeichneten Datensätzen oder Informationen, auf einen anderen Anwendungsfall übertragen werden können.
    Die Geheimhaltungspflicht entfällt wenn die als vertraulich gekennzeichneten Informationen:
    - vor Überlassung und Mitteilung alphacam rechtmäßig zugänglich waren,
    - vor Überlassung und Mitteilung allgemein zugänglich waren,
    - von einem berechtigten Dritten offenbart oder zugänglich gemacht wurden.
    Den Nachweis einer Verletzung der Geheimhaltungspflicht erbringt derjenige, welcher eine Verletzung derselben vorbringt. Der Nachweis der Verletzung der Geheimhaltungspflicht allein begründet keine Schadensersatzpflicht. Den Nachweis eines aus der Verletzung der Geheimhaltungspflicht folgenden Schadens erbringt ebenfalls derjenige, welcher den Schaden vorbringt.

  6.  

  7. Für alle Belange der Geheimhaltung vereinbaren die Parteien die Schriftform. Etwaige Nebenabreden, Erweiterungen oder Ergänzungen, aber auch Streichungen sind demnach schriftlich niederzulegen.

  8.  

  9. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der Vereinbarung im Übrigen nicht. Der Kunde / alphacam ist verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Regelung entspricht. Entsprechendes gilt im Falle einer Lücke.

  10.  

  11. Bei allen sich aus dieser Vereinbarung ergebenden Streitigkeiten ist die Klage bei dem Gericht zu erheben, das für den Hauptsitz von alphacam zuständig ist, sofern der Kunde Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

  12.  

Für die alphacam GmbH Für die Firma
Schorndorf den 11.12.2020 Ort / Datum