ALLGEMEINE BEDINGUNGEN ZUR LIEFERUNG UND LEISTUNG

Stand Juli 2020

 

1. GRUNDLAGEN

Sämtliche Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf Basis des Bürgerlichen Gesetzbuches und unter Einbezug der nachstehend formulierten Änderungen und Ergänzungen.

2. PREISSTELLUNG

2.1 Die dargestellten Preise verstehen sich ausschließlich gesetzlicher Mehrwertsteuer, Fracht, Verpackung und Versicherung. Die Transportversicherung beträgt 0,35 % vom Auftragswert. Für Lieferungen außerhalb der EU fallen zusätzlich Zollgebühren an.

2.2 Sofern nicht anders vereinbart, gilt als Zahlungsziel 30 Tage netto ohne Abzug. Die Rechnungsstellung erfolgt in der Regel am Tage des Bauteilversands.

3. LIEFER- / LEISTUNGSTERMINE UND FRISTEN

3.1 Bestellungen werden zu den im Angebot geführten Lieferzeiten erledigt. Die Lieferzeit beginnt nach Eingang der Konstruktionsdaten. Ist die Nichteinhaltung einer Frist auf Gründe zurückzuführen, die alphacam nicht zu vertreten hat (z.B. Probleme bei der Datenübertragung), verlängert sich die Frist entsprechend.
Die Lieferzeit gilt mit der Übergabe der Bauteile an den Frachtführer als eingehalten. Eine Verzugsentschädigung des Kunden wegen verspäteter Lieferung oder Leistung beschränkt sich für die Zeit des Verzuges für jede vollendete Woche auf 0,5 %, maximal jedoch auf 5 % des betreffenden Auftragswertes.

3.2 Sofern auf Wunsch des Kunden ein Lieferauftrag von alphacam storniert wird, kann alphacam ohne weiteren Nachweis 15 % des Rechnungswertes für das betreffende Produkt als Entschädigung vom Kunden verlangen. Sobald der Auftragsstatus „Teile in Produktion“ dokumentiert ist, ist ein Rücktritt ausgeschlossen.

3.3 Liefer- und Leistungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt oder anderer, von alphacam unvorhersehbarer, unverschuldeter Umstände, wie z.B. Streik, Aussperrung, Stromausfall, auch wenn sie bei Lieferanten von alphacam oder deren Unterlieferanten auftreten, berechtigen alphacam; die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben.

4. GEFAHRÜBERGANG

Die Gefahr geht in jedem Fall auf den Kunden über, sobald die Leistung an den Spediteur, Frachtführer oder an andere den Transport ausführende Personen übergeben worden ist oder zwecks Versendung unser Haus verlassen hat. Holt der Kunde die Ware in den Räumlichkeiten von alphacam ab, geht die Gefahr des zufälligen Unterganges oder der zufälligen Beschädigung mit der Übergabe der Ware auf den Kunden über. Gibt der Kunde einen späteren Versandzeitpunkt vor, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über.

5. EIGENTUMSVORBEHALT

Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von alphacam. Eine weitere Verarbeitung erfolgt stets für alphacam als Hersteller. Der Kunde ist berechtigt, den Kaufgegenstand im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht mit der Zahlung des Kaufpreises in Verzug ist. Die aus dem Weiterverkauf bzw. der Weiterverarbeitung resultierenden Forderungen tritt der Käufer bereits jetzt sicherheitshalber an den Verkäufer im vollen Umfang ab. alphacam ermächtigt den Käufer hiermit widerruflich, diese Forderungen einzuziehen. Der Widerruf kann nur ausgeübt werden, wenn die Sicherung der Kaufpreisforderung gefährdet ist.

6. MANGEL / GEWÄHRLEISTUNG

6.1 Als Gewährleistungszeitraum sind 12 Monate ab Lieferungsdatum vereinbart.

6.2 alphacam gewährleistet, dass bestellte Bauteile auf Basis der dafür als Grundlage überlassenen Daten (oder Unterlagen) auf den von uns dafür vorgesehenen Anlagen erstellt werden und dabei für den korrekten fertigungstechnischen Umgang mit den zum Bauteilbau überlassenen Daten Sorge getragen wird. Bei der Beauftragung zur Fertigung von Teilen trägt der Kunde die konstruktive Verantwortung für die bauliche Auslegung der Teile und zwar unter Berücksichtigung der spezifischen Grundlagen des jeweiligen Fertigungsverfahrens. Dies gilt insbesondere für Teile, die für den Verbau in Maschinen, Anlagen, Vorrichtungen usw. vorgesehen sind und dort alphacam unbekannten Nutzungsanforderungen unterliegen. Anforderungen an eine Nutzung der Bauteile in eigenen Anlagen oder in Anlagen Dritter werden nicht vereinbart, und sind damit von einer denkbaren Mängeldiskussion ausgeschlossen. Für die gedachte Eignung oder Verwendung des erstellten Bauteiles übernehmen wir keine Gewährleistung.
Als mangelhaft gelten ggf. u.a. maßliche Abweichungen zwischen Soll- und Ist- Beschaffenheit der Teile im Auslieferungszustand unter Berücksichtigung der fertigungsbedingten bekannten Toleranzen. Maßabweichungen bedingt durch den geometrischen Aufbau des Bauteils oder bedingt durch physikalisch/chemische Bedingungen des verbauten Materials sind nicht von der Gewährleistung erfasst. Dazu gehören insbesondere Veränderungen, die im Nachgang durch äußere Einflüsse (Hitze, Feuchtigkeit, Strahlung usw.) eintreten, es sei denn, die Eintragung ist eindeutig einem unsachgemäßen fertigungstechnischen Umgang zuzuweisen. Informationen zu den physikalischen und chemischen Eigenschaften der Baumaterialien dienen dem Kunden lediglich zur eigenen Beurteilung und Abschätzung von Risiken, begründen aber keine Verantwortlichkeit für alphacam.

6.3 Bei kundeneigener Nach- und Weiterverarbeitung und/oder dem Verbau der Liefersache erlischt die Gewährleistung, außer es kann nachgewiesen werden, dass ein Mangel nicht durch die Vornahme eigener Maßnahmen entstanden sein kann. Von der Gewährleistung ausgeschlossen ist die unsachgemäße Verwendung des Teiles.

6.4 Der Käufer beschränkt sich hinsichtlich seiner gesetzlichen Wahlrechte darauf, entweder den Schadenersatz in Anspruch zu nehmen oder zu wandeln oder zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten.

6.5 Zur Feststellung eines Mangels ist die Benennung eines solchen nicht ausreichend. Der Käufer weist den Mangel nach, insbesondere, dass alphacam diesen zu vertreten hat.

6.6 Der Käufer gewährt alphacam mindestens drei Nachbesserungsversuche mit Fristsetzung bevor er eines der gesetzlichen Wahlrechte bei Nichterfüllung zieht. Der Käufer stellt für den Fall einer Nachbesserung die zugrundeliegenden Daten (oder Unterlagen) neu, soweit diese alphacam nicht mehr vorliegen. alphacam wird durch die Annahme einer Beauftragung nicht zur Vorhaltung und Speicherung von Unterlagen und Daten verpflichtet.

7. SCHADENSERSATZANSPRÜCHE / HAFTUNG

alphacam haftet für das Fehlen beschriebener Beschaffenheit und Leistungen, im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Haftung für leichte Fahrlässigkeit gilt als ausgeschlossen; es sei denn, vertragswesentliche Pflichten werden verletzt.
Unmittelbare Sachschäden sind der Höhe nach auf die jeweilige Versicherungsleistung unserer Betriebshaftpflichtversicherung beschränkt. Die Maximalsumme ist 1 Million EURO je Schadensfall. Für alle anderen denkbaren Haftungsfälle (insbesondere Sachmängelhaftung), wird die Haftung auf gesamthaft maximal 100 % des Auftragswertes beschränkt. Von dieser Beschränkung sind auch Vermögens- und Folgeschäden erfasst. Für die Verletzung kaufmännischer Sorgfaltspflichten und/oder vertraglicher Nebenpflichten beschränkt sich die Haftung ebenfalls auf gesamthaft maximal 100 % des Vertragswertes.

8. ABTRETBARKEIT VON ANSPRÜCHEN

8.1 Der Kunde ist berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.

8.2 alphacam kann beauftragte Teile und Leistungen an Dritte vergeben.

9. DATENSCHUTZ

9.1 Der Kunde ermächtigt alphacam und ist damit einverstanden, die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten über den Kunden im Sinne der Datenschutzgesetze zu verarbeiten, zu speichern und auszuwerten.

9.2 alphacam speichert und verwendet die persönlichen Daten des Kunden zur Abwicklung der Aufträge und eventueller Reklamationen. Ferner ist alphacam berechtigt, die E-Mail-Adresse des Kunden für Informationsschreiben zu den Aufträgen und für E-Mail-Werbung zu nutzen.

9.3 alphacam gibt keine personenbezogenen Kundendaten an Dritte weiter. Ausgenommen hiervon sind Dienstleistungspartner, die zur Bestellabwicklung die Übermittlung von Daten benötigen. In diesen Fällen beschränkt sich der Umfang der übermittelten Daten jedoch auf das erforderliche Minimum.

9.4 Der Kunde hat ein Recht auf Auskunft sowie ein Recht auf Berichtigung, Sperrung und Löschung seiner gespeicherten Daten. Von der Löschung oder Kündigung ausgenommen sind Daten für Abrechnungs- und buchhalterische Zwecke.

10. AUSFUHRBESTIMMUNGEN

Der Kunde wird für den Fall des (Re-)Exports der von alphacam gelieferten Produkte die entsprechenden deutschen und US-amerikanischen Bestimmungen beachten und seine Kunden darauf hinweisen, dass im Falle des (Re-)Exports deutsche und US-amerikanische Ausfuhr- bzw. Einfuhrbestimmungen gelten. Verstößt der Kunde gegen irgendeine Ausfuhrkontrollbestimmung, haftet er gegenüber alphacam unbeschränkt.

11. SONSTIGES

Gegen Ansprüche von alphacam kann der Kunde nur dann aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn die Gegenforderung des Kunden unbestritten oder rechtskräftig ist.

12. ERFÜLLUNGSORT / GERICHTSSTAND / RECHTSORDNUNG

12.1 Erfüllungsort für Lieferungen und Leistungen ist Schorndorf.

12.2 Gerichtsstand für alle vertraglichen und mit dem abgeschlossenen Vertrag unmittelbar oder mittelbar in Zusammenhang stehenden Ansprüche ist Stuttgart.

12.3 Auf den Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Geltung des UN-Kaufrechts Anwendung.

13. SALVATORISCHE KLAUSEL

Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. In einem solchen Fall ist die unwirksame oder nichtige Bestimmung vielmehr so auszulegen, umzudeuten oder zu ersetzen, dass der mit ihr verfolgte wirtschaftliche Zweck, soweit gesetzlich zulässig, erreicht wird.